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ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG NR. 42/23

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Langenselbold

Öffentliche Mahnung

Die Stadtkasse Langenselbold macht darauf aufmerksam, dass folgende Steuern und Abgaben am 15.08.2023 fällig waren:

Grundsteuer A + B3. Quartal 2023
Müllabfuhrgebühren3. Quartal 2023
Hundesteuer3. Quartal 2023
Gewerbesteuervorauszahlung3. Quartal 2023

Die Abgabenpflichtigen, die mit der Entrichtung dieser Steuern und Abgaben im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich gemahnt, die Rückstände bis

spätestens 03.09.2023

an die Stadtkasse Langenselbold zu zahlen.


Nach dem 03.09.2023 werden die fällig gewordenen Beträge im Wege des Verwaltungszwangs-verfahrens nach den landesrechtlichen Bestimmungen zwangsweise eingezogen und aufgrund § 240 Abgabenordnung (AO) Säumniszuschläge in Höhe von eins vom Hundert des auf volle 50,00 Euro nach unten abgerundeten Betrages berechnet. Für diese öffentliche Mahnung wird keine Gebühr erhoben. Wird jedoch wegen der gleichen Forderung eine persönliche Mahnung schriftlich wiederholt, ist diese nach § 1 der Vollstreckungskostenordnung zum Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz gebührenpflichtig.

Bitte geben Sie bei Überweisungen Ihr Debitoren-Konto an.

Langenselbold, den 16. August 2023

Der Magistrat der Stadt Langenselbold

Die Stadtkasse als Vollstreckungsbehörde

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