Willkommen in Langenselbold


Es wird eine gelbe Trennlinie angezeigt

Öffentliche Bekanntmachung Nr. 46/23

Amtliche Bekanntmachung
Neubesetzung des Amtes eines Ortsgerichtsschöffen/ einer
Ortsgerichtsschöffin (d/m/w) erforderlich
(Bewerbungsfrist verlängert bis 17.09.2023)

Für das Ortsgericht Langenselbold ist das Amt einer Ortsgerichtsschöffin bzw. eines Ortsgerichtsschöffen neu zu besetzen. Das Ortsgericht setzt sich aus einem Ortsgerichtsvorsteher und vier Ortsgerichtsschöffen zusammen. Nachdem ein Ortsgerichtsschöffe ausgeschieden ist, steht die Neubesetzung dieses Ehrenamtes an.

Die Wahl unter Berücksichtigung der §§ 7 und 8 Ortsgerichtsgesetz (OGG) wird durch die Stadtverordnetenversammlung durchgeführt.
Nach dem Hessischen Ortsgerichtsgesetz (OGG) werden die Ortsgerichtsmitglieder auf Vorschlag der Stadt von der Direktorin des Amtsgerichts Hanau für die Dauer von 10 Jahren ernannt. Die Amtszeit kann auf 5 Jahre begrenzt werden, wenn die/der Vorgeschlagene bereits das 65. Lebensjahr vollendet hat.

Gemäß § 8 OGG dürfen zu Ortsgerichtsmitgliedern nur solche Personen ernannt werden, die allgemeines Vertrauen genießen sowie lebenserfahren und unbescholten sind. Sie sollen mit der Schätzung von Grundstücken vertraut sein und in Langenselbold wohnen. Sie dürfen nicht die Besorgung fremder
Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausüben und als Rechtsanwalt oder Notar zugelassen sein. Außerdem dürfen im Dienst befindliche Richter sowie Beamte im Justizdienst, deren berufliche Tätigkeit im Zusammenhang mit den Aufgaben des Ortsgerichts steht, nicht zum Ortsgerichtsschöffen ernannt werden.

Interessierte Bürger/innen werden gebeten, sich beim

Magistrat der Stadt Langenselbold, Amt 10,
Schlosspark 2, 63505 Langenselbold


unter Angabe des Namens, des Geburtsdatums und -ortes, der Anschrift, des derzeit ausgeübten Berufes sowie der Staatsangehörigkeit und eines Telefon- bzw. Mailkontaktes bis zum 17.09.2023

schriftlich zu bewerben. Die Bewerbungsfrist wurde nochmals verlängert auf Grund
der geringen Resonanz.

Nähere Informationen erhalten sie bei der Stadt Langenselbold unter der Tel.-Nr. 06184/802-132 oder direkt unter www.ortsgericht.de/langenselbold.

Langenselbold, 04. September 2023

Der Magistrat
Timo Greuel
Bürgermeister

Willkommen in Langenselbold