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Öffentliche Bekanntmachung Nr. 49/23

Wasserrechtliche Bewilligung für die Brunnen Im Weiherts und Weihertsweg; Öffentliche Bekanntmachung der Antragsunterlagen

Das Regierungspräsidium Darmstadt hat mich in seiner Funktion als zuständige Anhörungsbehörde gebeten, folgenden Bekanntmachungstext zu veröffentlichen:

Bekanntmachung

Die Kreiswerke Main-Kinzig GmbH haben beantragt, gemäß § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31.07,2009 (Bundesgesetzblatt I Seite 2585), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 03.07.2023 (BGBl. I Nr. 176) die auf 30 Jahre befristete Bewilligung, um aus dem Brunnen Im Weiherts in der Gemarkung Langenselbold, Flur 47, Flurstück 63 und dem Brunnen Weihertsweg in der Gemarkung Langenselbold, Flur 45, Flurstück 79/42 Grundwasser zum Zweck der öffentlichen Trinkwasserversorgung in der Stadt Langenselbold zutage zu fördern und zu entnehmen. Die Höchstentnahmemengen sollen auf

160.0 m3/a                aus dem Brunnen Im Weiherts und
200.0 m3/a                aus dem Brunnen Weihertsweg

festgesetzt werden.

Der Antrag und die dazugehörigen Antragsunterlagen liegen in der Zeit vom 25. September bis 26. Oktober 2023 bei dem Magistrat der Stadt Langenselbold, Schloßpark 2, 63505 Langenselbold, Erdgeschoss, Bauverwaltung, Zimmer-Nr. 09, während der nachstehenden Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme aus:

Montag:          08.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 15.30 Uhr

Dienstag:        08.00 – 12.00 Uhr

Mittwoch:        08.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 18.00 Uhr

Donnerstag:    08.00 – 12.00 Uhr

Freitag:           08.00 – 12.30 Uhr

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, hier: 09. Oktober 2023 Einwendungen gegen die beantragte Bewilligung erheben. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 9 Hessisches Wassergesetz – HWG – in Verbindung mit § 73 Absatz 4 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz – HVwVfG). Einwendungen können schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe des Aktenzeichens beim Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Umwelt Frankfurt, Gutleutstraße 114, 60327 Frankfurt am Main sowie schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Langenselbold (Schloßpark 2, 63505 Langenselbold) unter Angabe des Aktenzeichens erhoben werden (§ 9 HWG in Verbindung mit § 73 Absatz 4 HVwVfG).

Falls erforderlich wird die mündliche Erörterung von Einwendungen später anberaumt werden. Diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Anträge gestellt haben, werden über den Erörterungstermin benachrichtigt. Der Erörterungstermin wird ortsüblich bekannt gemacht. Die ortsübliche Bekanntmachung kann durch eine öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen sind. Ebenso kann die Zustellung der Entscheidung über Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen sind.
Die Erörterung findet auch beim Ausbleiben von Beteiligten statt.

Dieser Bekanntmachungstext sowie die Antragsunterlagen werden auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums (https://rp-darmstadt.hessen.de) veröffentlicht.

Der Datenschutzhinweis gemäß Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) wird zusammen mit den Antragsunterlagen ausgelegt.

Regierungspräsidium Darmstadt
Abteilung Umwelt Frankfurt am Main
Geschäftszeichen: RPDA – Dez. IV/F 41.1-79 e 06.04/17-2020/4
Frankfurt am Main, den 12.09.2023

Langenselbold, den 18.09.2023

Magistrat der Stadt Langenselbold
Bauen – Liegenschaften – Technische Dienste

Im Auftrag

Felix Hartmann


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