Allgemeine Informationen
Die Ortsgerichte in Hessen sind wichtige Anlaufstellen für Bürger und Gerichte und tragen dazu bei, Kosten zu sparen. Als Hilfsbehörden der Justiz sind sie Partner in vielen persönlichen Angelegenheiten.
In jeder Gemeinde in Hessen gibt es mindestens ein Ortsgericht.
Ein Ortsgericht besteht aus mindestens 5 Mitgliedern: dem Ortsgerichtsvorsteher oder der Ortsgerichtsvorsteherin und 4 Ortsgerichtsschöffen. Die Mitglieder des Ortsgerichts sind Ehrenbeamte und werden auf Vorschlag der Gemeinde von der Präsidentin oder dem Präsidenten bzw. der Direktorin oder dem Direktor des zuständigen Amtsgerichts ernannt.
Die Aufgaben der Ortsgerichte umfassen:
- Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften öffentlicher oder privater Urkunden
- Sicherung von Nachlässen
- Erstellung von Nachlassinventaren
- Ausstellung von Sterbefallanzeigen
- Schätzung von Grundstücken, beweglichen Sachen und ähnlichem auf Antrag einer beteiligten Person oder auf Ersuchen einer Behörde
Für die Dienstleistungen des Ortsgerichts fallen Gebühren gemäß der Gebührenordnung für die Ortsgerichte in Hessen an.
Sprechzeiten Ortsgericht:
Jeden Dienstag von 16.00 – 18.00 Uhr im Rathaus, EG, Zimmer 4
Es wird um vorherige Terminvereinbarung unter langenselbold@ortsgericht.de
oder 06184 / 901285 gebeten.
Die Homepage vom Ortsgericht Langenselbold
(mit Antragsformularen zum Download und einem Kontaktformular)
finden Sie unter: www.ortsgericht.de/langenselbold
Weitergehende allgemeine Informationen über die Ortsgerichte in Hessen finden Sie hier: www.ortsgericht.de