Willkommen in Langenselbold


Es wird eine gelbe Trennlinie angezeigt

Proprietäre und Opensource Software in der Verwaltung

Der Unterschied zwischen proprietärer und Open-Source-Software liegt in der Zugänglichkeit des Quellcodes, den Anpassungsmöglichkeiten und der Art des Supports. Mit aktuellen Regelungen wie dem § 16a des E-Government-Gesetzes (eGovG) und der Änderung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) 2024 ist die Verwaltung verpflichtet, vorrangig Open Source Software einzusetzen. Schleswig-Holstein ist ein Vorreiter in der Nutzung von Open-Source-Software in der Verwaltung. Durch den Einsatz solcher Lösungen kann das Land flexibler und unabhängiger agieren. Ein Video des Landes (siehe hier) zeigt, wie die Verwaltung von Open-Source profitiert und wie andere Länder diesem Beispiel folgen könnten.

Was ist proprietärer Software?

  1. Eigentum: Diese Software gehört einem Unternehmen oder Entwickler. Sie muss entweder gekauft oder lizenziert werden.
  2. Zugang zum Code: Der Quellcode ist geheim und kann nicht eingesehen oder verändert werden. Anpassungen dürfen nur vom Hersteller vorgenommen werden.
  3. Beispiele: Microsoft Office, Adobe Photoshop, Windows.
  4. Support: Der Support wird oft direkt vom Hersteller angeboten, der auch für Updates und Fehlerbehebungen verantwortlich ist.
  5. Anpassbarkeit: Proprietäre Software kann nicht an spezifische Bedürfnisse angepasst werden, da der Quellcode nicht zugänglich ist.

Was ist Open Source Software?

  1. Eigentum: Open-Source-Software gehört keiner Einzelperson oder Firma. Sie wird gemeinschaftlich entwickelt und ist frei zugänglich.
  2. Zugang zum Code: Der Quellcode ist offen und kann von jedem eingesehen, verändert und weiterverbreitet werden. Das erlaubt eine hohe Flexibilität.
  3. Beispiele: LibreOffice, GIMP, Linux.
  4. Support: Support kommt häufig von einer engagierten Community. Es gibt jedoch auch Unternehmen, die professionellen Support anbieten.
  5. Anpassbarkeit: Da der Code offen ist, kann die Software leicht an individuelle Anforderungen angepasst werden, was gerade für Behörden von großem Vorteil ist.

Relevante Gesetze und Änderungen

  1. § 16a E-Government-Gesetz (eGovG): Dieser Paragraph verpflichtet die Verwaltung, bei der Beschaffung von IT-Systemen und Softwarelösungen verstärkt auf Open-Source-Alternativen zu achten. Ziel ist es, die digitale Souveränität und Unabhängigkeit der Verwaltung zu stärken und kosteneffizienter zu arbeiten. Open-Source-Lösungen bieten mehr Transparenz und Anpassbarkeit, was gerade für die öffentliche Hand wichtig ist.
  2. Änderung des Onlinezugangsgesetzes (OZG): Mit der jüngsten Änderung des OZG wird die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in Deutschland weiter vorangetrieben. Behörden sollen Verwaltungsleistungen effizienter digitalisieren und der Bevölkerung zur Verfügung stellen. Die Verwendung von Open-Source-Software wird durch die neuen Regelungen noch attraktiver, da sie flexibler und oft kostengünstiger ist.

Im Auftrag

vcard-bild-logoMarco Meid
06184 802-138
E-Mail senden
Digitalisierungsbeauftragter

Das könnte auch interessant sein…

Willkommen in Langenselbold