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Rückschnitt von Hecken und Straßenreinigung

Appell an Grundstücksbesitzer: Rückschnitt von Hecken und Straßenreinigung

Die Stadtverwaltung Langenselbold erinnert alle Grundstückseigentümer an ihre Verantwortung für den regelmäßigen Heckenschnitt und die Straßenreinigung. “Hecken und Bäume müssen entlang von Gehwegen auf eine Höhe von mindestens 2,50 Metern und über Fahrbahnen auf eine Höhe von mindestens 4,50 Metern zurückgeschnitten werden. Darüber hinaus sind Grundstückseigentümer und -besitzer verpflichtet, den Gehweg, die Rinne und die Hälfte der Fahrbahn entlang ihres Grundstücks sauber zu halten und von Unkraut zu befreien. Diese Maßnahmen dienen in erster Linie der Sicherheit. Überwucherte Gehwege können Fußgänger, insbesondere Eltern mit Kinderwagen sowie Menschen mit Rollatoren und Rollstühlen, zwingen, auf die Fahrbahn auszuweichen. Tiefhängende Äste über der Fahrbahn können Fahrzeuge beschädigen oder Fahrer zu plötzlichen Ausweichmanövern verleiten. Zudem ist darauf zu achten, dass Verkehrszeichen und Straßenlampen nicht verdeckt werden. Die Straßenreinigung trägt wesentlich zur Funktionsfähigkeit der Abflüsse und Kanäle bei und verhindert Schäden an Asphalt und Pflasterfugen, die durch das Eindringen von Wasser und anschließende Frostschäden im Winter entstehen können“, heißt es aus dem Rathaus.

Das Ordnungsamt betont, dass die Brut- und Setzzeit keine Aussetzung des Hecken- und Baumschnitts an Straßen rechtfertigt, da nur ein minimaler Eingriff in den Bewuchs erforderlich ist und die Verkehrssicherheit Vorrang hat. Bei Missachtung der Straßenreinigungssatzung drohen Bußgelder von bis zu 500 Euro.

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