Mit dem großen Ziel der Klimaneutralität bis 2045, leitet das Gebäudeenergiegesetz (GEG) der Bundesregierung zum 01.01.2024 den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen ein.
Um das Ziel zu verwirklichen, ist im Gesetz vorgesehen, dass spätestens ab Mitte 2028 die Nutzung von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien für alle neuen Heizungen verbindlich wird. Um die Wärmewende in Deutschland dahingehend voran zu bringen, sollen alle der rund 11.000 Kommunen eine Wärmeplanung vorlegen, so auch die Stadt Langenselbold.
„Unsere Verwaltung beschäftigt sich bereits seit September mit dem Projekt der Kommunalen Wärmeplanung.“, erklärt Bürgermeister Timo Greuel. „Bei der kommenden Stadtverordnetenversammlung am 04.12.2023 wird die Stellung eines Antrags auf Fördermittel durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz auf der Tagesordnung zu finden sein. Dies ist nötig damit die Stadt für die kommenden Jahre zur Erfüllung des Gesetzes gut aufgestellt ist.“
Durch eine Wärmeplanung sollen Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen vor Ort zukünftig erfahren, wie sie am besten heizen sollten. Damit soll es eine Hilfestellung geben, sich für eine geeignete Heizungsoption zu entscheiden.
„Auch wenn wir in Langenselbold für die Planung bis Juni 2028 Zeit hätten, ist es im Interesse der Bürgerinnen und Bürger so früh wie möglich in die Kommunale Wärmeplanung einzusteigen. Nur so können wir Planungs- und Investitionssicherheit schaffen“, so Klimaschutzmanagerin Annika Bein.
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