Willkommen in Langenselbold


Stadtrecht

Hier finden Sie alle Satzungen (Gebühren) und Ordnungen.

Der Artikel 28, Absatz 2 des Grundgesetzes sichert den Städten und Gemeinden in Deutschland zu, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung im Rahmen geltender Gesetze zu regeln.

Das “Langenselbolder Stadtrecht” ist eine Sammlung der von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Satzungen der Stadt Langenselbold. Diese Sammlung wird kontinuierlich erweitert und aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesen Seiten um eine unverbindliche Information über städtische Regelungen handelt. Die Stadt Langenselbold haftet nicht im Fall von Unrichtigkeiten. Bei Abweichungen zu den amtlichen Bekanntmachungen sind diese maßgeblich.

Um die gewünschten Satzungen betrachten und ausdrucken zu können, benötigen Sie ein Programm welches PDF-Dateien lesen kann. Diese Software ist im Internet kostenneutral erhältlich. Speichern können Sie die Dateien in dem Sie mit der rechten Maustaste darauf klicken und anschließend im Dialog „Ziel speichern unter“ auswählen.

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