Die Stadtverwaltung Langenselbold erinnert die Bürgerinnen und Bürger an die Pflicht zum Baum- und Heckenschnitt.
Der Grünbewuchs von Grundstücken darf nicht in Gehwege, Radwege oder die Fahrbahn hineinreichen. Es ist zudem darauf zu achten, dass Verkehrszeichen, Straßenlaternen oder Straßennamenschilder nicht von überhängendem Bewuchs verdeckt werden. Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, bittet die Stadtverwaltung Langenselbold Grundstückseigentümer darum, ihre Bäume, Sträucher und Hecken zu begutachten und, wenn nötig, zurückzuschneiden.
Denn: Wer Grünbewuchs nicht rechtzeitig zurückschneidet, haftet bei möglichen Schäden und Unfällen. Hecken, Bäume und Sträucher sind über Geh- und Radwegen bis in eine Höhe von mindestens 2,25 Meter und über der Fahrbahn bis in eine Höhe von mindestens 4,50 Meter an die Grundstücksgrenze zurück zu schneiden.
Gleichzeitig erinnert das Ordnungsamt an die Straßenreinigungspflicht, zu der Grundstückseigentümer verpflichtet sind. Dazu gehören, entlang der Grundstücksgrenze, die Fahrbahn sowie der öffentliche Gehweg bzw. Geh- und Radweg. Auch das Entfernen von Unkraut sowie das Aufkehren von Laub gehört zu den Reinigungspflichten. Bei Unfällen aufgrund nicht ausreichend gereinigter Straßen haftet der Anlieger.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Bianca Bonifer
06184 802-304
E-Mail senden
Ordnungsamt