Die Stadtverwaltung weist eindringlich darauf hin, dass das wilde Plakatieren an Bäumen, Laternen, Schilderpfosten und Lichtzeichenanlagen nicht gestattet ist. Diese Regelung in der „Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung an und auf öffentlichen Straßen, Anlagen und Einrichtungen im Gebiet der Stadt Langenselbold“ dient nicht nur dem Schutz der städtischen Infrastruktur, sondern auch…
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