Das Regierungspräsidium Darmstadt hat mich in seiner Funktion als zuständige Anhörungsbehörde gebeten, folgenden Bekanntmachungstext zu veröffentlichen: Verordnung über die Festsetzung des Überschwemmungsgebietesdes Hasselbachs (Bimmingsbachs)von der Gemarkung Neuses (km 9,1) bis zur Einmündung in die Kinzig (km 0,0)in den Gemeinden Freigericht und Hasselroth sowie in der Stadt Langenselbold (Main-Kinzig-Kreis) Auf Grund – des § 76 Abs. 2…
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