Willkommen in Langenselbold


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Einwendungen

  • Öffentliche Bekanntmachung 50/23

    Öffentliche Bekanntmachung 50/23

    Wasserrechtliche Bewilligung für die Brunnen Im Weiherts und Weihertsweg; Öffentliche Bekanntmachung der Antragsunterlagen Die öffentliche Bekanntmachung der Stadt Langenselbold Nr. 49/2023 vom 23.09.2023 ist ungültig. Das Regierungspräsidium Darmstadt hat mich in seiner Funktion als zuständige Anhörungsbehörde gebeten, folgenden Bekanntmachungstext zu veröffentlichen: Bekanntmachung Die Kreiswerke Main-Kinzig GmbH haben beantragt, gemäß § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31.07.2009…

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