Satzung der Stadt Langenselbold über die Erhebung von Gebühren für die Unterbringung von Personen nach dem Landesaufnahmegesetz (LAufnG) Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. April 2005 (GVBl. I S. 183), Geltungsdauer des § 30a verlängert durch Artikel 2 des…
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