Die Stadtverwaltung Langenselbold erinnert die Bürgerinnen und Bürger an die Pflicht zum Baum- und Heckenschnitt. Der Grünbewuchs von Grundstücken darf nicht in Gehwege, Radwege oder die Fahrbahn hineinreichen. Es ist zudem darauf zu achten, dass Verkehrszeichen, Straßenlaternen oder Straßennamenschilder nicht von überhängendem Bewuchs verdeckt werden. Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, bittet die Stadtverwaltung Langenselbold Grundstückseigentümer…
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