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Grundstückseigentümer

  • Stadtverwaltung erinnert an Verpflichtung zur Straßenreinigung sowie Baum- und Heckenschnitt

    Stadtverwaltung erinnert an Verpflichtung zur Straßenreinigung sowie Baum- und Heckenschnitt

    Die Stadtverwaltung Langenselbold erinnert die Bürgerinnen und Bürger an die Pflicht zum Baum- und Heckenschnitt. Der Grünbewuchs von Grundstücken darf nicht in Gehwege, Radwege oder die Fahrbahn hineinreichen. Es ist zudem darauf zu achten, dass Verkehrszeichen, Straßenlaternen oder Straßennamenschilder nicht von überhängendem Bewuchs verdeckt werden. Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, bittet die Stadtverwaltung Langenselbold Grundstückseigentümer…

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  • Rückschnitt von Hecken und Straßenreinigung

    Rückschnitt von Hecken und Straßenreinigung

    Appell an Grundstücksbesitzer: Rückschnitt von Hecken und Straßenreinigung Die Stadtverwaltung Langenselbold erinnert alle Grundstückseigentümer an ihre Verantwortung für den regelmäßigen Heckenschnitt und die Straßenreinigung. “Hecken und Bäume müssen entlang von Gehwegen auf eine Höhe von mindestens 2,50 Metern und über Fahrbahnen auf eine Höhe von mindestens 4,50 Metern zurückgeschnitten werden. Darüber hinaus sind Grundstückseigentümer und…

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