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Ladenöffnungsgesetz

  • Öffentliche Bekanntmachung 15/24

    Öffentliche Bekanntmachung 15/24

    Allgemeinverfügung nach dem Hessischen Ladenöffnungsgesetz Gem. § 6 Abs. 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetz (HLöG) vom 23.11.2006 (GVBl. l, S. 606), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 13.12.2019 (GVBl. S. 434) ergeht folgende Verfügung: Langenselbold, 28.02.2024Der Magistratder Stadt Langenselbold Timo GreuelBürgermeister

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