Der Unterschied zwischen proprietärer und Open-Source-Software liegt in der Zugänglichkeit des Quellcodes, den Anpassungsmöglichkeiten und der Art des Supports. Mit aktuellen Regelungen wie dem § 16a des E-Government-Gesetzes (eGovG) und der Änderung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) 2024 ist die Verwaltung verpflichtet, vorrangig Open Source Software einzusetzen. Schleswig-Holstein ist ein Vorreiter in der Nutzung von Open-Source-Software in…
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