
Feststellung des Verzichts auf das Mandat alsStadtverordneter und über das Nachrücken eines anderen Bewerbers in die Stadtverordnetenversammlung Feststellung des Verzichts auf das Mandat als Stadtverordneter und über das Nachrücken eines anderen Bewerbers in die Stadtverordnetenversammlung gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) Der Wahlbewerber unter der laufenden Nr. 5 des Wahlvorschlags der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands…
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