
über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung an und auf öffentlichen Straßen, Anlagen und Einrichtungen im Gebiet der Stadt Langenselbold Aufgrund der §§ 71, 74 und 77 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) in der Fassung vom 14.01.2005 (GVBl. 14), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2024 (GVBl. 2024,…
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Die Stadtverwaltung weist eindringlich darauf hin, dass das wilde Plakatieren an Bäumen, Laternen, Schilderpfosten und Lichtzeichenanlagen nicht gestattet ist. Diese Regelung in der „Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung an und auf öffentlichen Straßen, Anlagen und Einrichtungen im Gebiet der Stadt Langenselbold“ dient nicht nur dem Schutz der städtischen Infrastruktur, sondern auch…
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