Appell an Grundstücksbesitzer: Rückschnitt von Hecken und Straßenreinigung Die Stadtverwaltung Langenselbold erinnert alle Grundstückseigentümer an ihre Verantwortung für den regelmäßigen Heckenschnitt und die Straßenreinigung. “Hecken und Bäume müssen entlang von Gehwegen auf eine Höhe von mindestens 2,50 Metern und über Fahrbahnen auf eine Höhe von mindestens 4,50 Metern zurückgeschnitten werden. Darüber hinaus sind Grundstückseigentümer und…
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