zur Verordnung über die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes des Hasselbachs (Bimmingsbachs) Das Regierungspräsidium Darmstadt hat mich in seiner Funktion als zuständige Anhörungsbehörde gebeten, folgenden Bekanntmachungstext zu veröffentlichen: Verordnung über die Festsetzung des Überschwemmungsgebietesdes Hasselbachs (Bimmingsbachs)von der Gemarkung Neuses (km 9,1) bis zur Einmündung in die Kinzig (km 0,0)in den Gemeinden Freigericht und Hasselroth sowie in der…
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