„Gemeinschaftliches Wohnen in Langenselbold“
Beispiele-Fördermöglichkeiten-Vernetzung
Die Stadt Langenselbold lädt zu einer Informationsveranstaltung zum Thema „Gemeinschaftliches Wohnen“ am Donnerstag, 16. April, um 16:00 Uhr in Raum Brüssel der Klosterberghalle ein.
Wohnraum ist knapp. Mieten steigen und unsere Gesellschaft wird immer älter. Gemeinschaftliches Wohnen ist eine Wohnform, bei der Menschen verschiedener Altersgruppen und Lebenssituationen sich entscheiden, Lebensbereiche räumlich und zeitlich miteinander zu teilen. Gemeinschaftliche Wohnprojekte sind so vielfältig wie die dort Wohnenden. Beliebte Wohnformen sind Mehrgenerationenhäuser, Genossenschaftsprojekte, Seniorenwohnen oder inklusive Wohnprojekte.
Verbindend ist der Wunsch nach sozialer Teilhabe mit regelmäßigen nachbarschaftlichen Kontakten und der Bereitschaft, sich gegenseitig bei Bedarf zu unterstützen – auch abseits traditioneller Familienstrukturen.
Irmhild Neidhardt von der „Vernetzungs- und Beratungsstelle für Gemeinschaftliches Wohnen Spessart“ wird in ihrem Vortrag über verschiedene Formen des gemeinsamen Wohnens sprechen und deren Vorteile, wie soziale Kontakte, gute Nachbarschaft, Nachhaltigkeit und nicht zuletzt Kostenersparnisse. Hierzu wird sie einige Beispiele präsentieren und entsprechende Rechtsformen vorstellen.
Neidhardt wird außerdem mögliche Fördermöglichkeiten ansprechen und den Nutzen für die Kommunen erläutern.
Nach dem Vortrag ist Zeit für Fragen und zum Vernetzen.
Das Informations- und Beratungsangebot war zunächst beschränkt auf die Kommunen, die über Spessartregional e.V. verbunden sind und wird nun auch auf die Kommunen im Westkreis von der Kreisverwaltung Main-Kinzig-Kreis ausgedehnt und finanziert.
Die Informationsveranstaltung ist kostenlos und eine Anmeldung ist nicht nötig.
Weiter Informationen gibt es bei der Seniorenberatung der Stadt Langenselbold,
06184 802 403, c.stuttmann@langenselbold.de
Redaktion:
Stadt Langenselbold
Kontakt für Rückfragen:
Sofern zu diesem Beitrag kein konkreter Kontakt genannt ist,
wenden Sie sich bitte direkt an die Stadt Langenselbold.
Die redaktionelle Gesamtverantwortung liegt bei der Stadt Langenselbold.
– redaktionell geprüft –
Stadt Langenselbold
Schloßpark 2
63505 Langenselbold
