Willkommen in Langenselbold


Öffentliche Bekanntmachung 29/25 – Öffentliche Mahnung


Die Stadtkasse Langenselbold macht darauf aufmerksam, dass folgende Steuern und Abgaben am 15.05.2025 fällig waren:

Grundsteuer A + B2. Quartal 2025
Müllabfuhrgebühren2. Quartal 2025
Hundesteuer2. Quartal 2025
Gewerbesteuervorauszahlung2. Quartal 2025

Die Abgabenpflichtigen, die mit der Entrichtung dieser Steuern und Abgaben im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich gemahnt, die Rückstände bis

spätestens 01.06.2025

an die Stadtkasse Langenselbold zu zahlen.

Nach dem 01.06.2025 werden die fällig gewordenen Beträge im Wege des Verwaltungszwangs-verfahrens nach den landesrechtlichen Bestimmungen zwangsweise eingezogen und aufgrund § 240 Abgabenordnung (AO) Säumniszuschläge in Höhe von eins vom Hundert des auf volle 50,00 Euro nach unten abgerundeten Betrages berechnet. Für diese öffentliche Mahnung wird keine Gebühr erhoben. Wird jedoch wegen der gleichen Forderung eine persönliche Mahnung schriftlich wiederholt, ist diese nach § 1 der Vollstreckungskostenordnung zum Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz (HessVwVG) gebührenpflichtig.

Bitte geben Sie bei Überweisungen stets Ihr Debitoren-Konto an.

Langenselbold, den 15. Mai 2025

Der Magistrat der Stadt Langenselbold
– Die Stadtkasse als Vollstreckungsbehörde –
Im Auftrag

Annett Hecktor
06184 802-201
E-Mail senden
Kassenverwalterin, Leiterin Vollstreckungsstelle

Redaktion:
Stadt Langenselbold

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Die redaktionelle Gesamtverantwortung liegt bei der Stadt Langenselbold.

– redaktionell geprüft –

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Schloßpark 2
63505 Langenselbold