Die Stadtkasse Langenselbold macht darauf aufmerksam, dass folgende Steuern und Abgaben am 15.05.2025 fällig waren:
| Grundsteuer A + B | 2. Quartal 2025 |
| Müllabfuhrgebühren | 2. Quartal 2025 |
| Hundesteuer | 2. Quartal 2025 |
| Gewerbesteuervorauszahlung | 2. Quartal 2025 |
Die Abgabenpflichtigen, die mit der Entrichtung dieser Steuern und Abgaben im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich gemahnt, die Rückstände bis
spätestens 01.06.2025
an die Stadtkasse Langenselbold zu zahlen.
Nach dem 01.06.2025 werden die fällig gewordenen Beträge im Wege des Verwaltungszwangs-verfahrens nach den landesrechtlichen Bestimmungen zwangsweise eingezogen und aufgrund § 240 Abgabenordnung (AO) Säumniszuschläge in Höhe von eins vom Hundert des auf volle 50,00 Euro nach unten abgerundeten Betrages berechnet. Für diese öffentliche Mahnung wird keine Gebühr erhoben. Wird jedoch wegen der gleichen Forderung eine persönliche Mahnung schriftlich wiederholt, ist diese nach § 1 der Vollstreckungskostenordnung zum Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz (HessVwVG) gebührenpflichtig.
Bitte geben Sie bei Überweisungen stets Ihr Debitoren-Konto an.
Langenselbold, den 15. Mai 2025
Der Magistrat der Stadt Langenselbold
– Die Stadtkasse als Vollstreckungsbehörde –
Im Auftrag
Annett Hecktor
06184 802-201
E-Mail senden
Kassenverwalterin, Leiterin Vollstreckungsstelle
Redaktion:
Stadt Langenselbold
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Die redaktionelle Gesamtverantwortung liegt bei der Stadt Langenselbold.
– redaktionell geprüft –
Stadt Langenselbold
Schloßpark 2
63505 Langenselbold
