Betrifft: Öffentliche Bekanntmachung zur Satzung der Stadt Langenselbold über die Stellplatzpflicht sowie die Gestaltung, Größe, Zahl der Stellplätze oder Garagen inkl. der Ablösesatzung, Abstellplätze für Fahrräder, Elektroladeinfrastruktur und Vorgartenbegrünung
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Langenselbold
Satzung der Stadt Langenselbold
über die Stellplatzpflicht sowie die Gestaltung, Größe, Zahl der Stellplätze oder Garagen inkl. der Ablösesatzung, Abstellplätze für Fahrräder, Elektroladeinfrastruktur und Vorgartenbegrünung
Stellplatz-, Ablöse- und Vorgartenbegrünungssatzung
Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl I S. 142), mehrfach geändert, §§ 4c, 8c und 149 neu gefasst, § 36b aufgehoben sowie § 52a neu eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24) sowie der §§ 52, 86 Abs. 1 Nr. 23 und 91 Abs. 1 Nr. 4 der Hessischen Bauordnung (HBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Mai 2018 (GVBl. S. 198), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Mai 2025 (GVBl. 2025 Nr. 29), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Langenselbold in der Sitzung am 08.09.2025, die nachstehende Satzung beschlossen.
Im Auftrag
Annika Bein
06184 802-603
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Klimaschutzmanagerin
Die Satzung wurde am 24.09.25 mit Amtlicher Bekanntmachung 56/25, <hier> nachzulesen, korrigiert und kann <hier> in abgerufen werden.
Im Auftrag
Marco Meid
06184 802-138
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