Die Stadt Langenselbold setzt sich weiterhin intensiv mit der Frage auseinander, wie erneuerbare Energien, insbesondere Windenergie, sinnvoll und nachhaltig in der Region genutzt werden können. Angesichts der dynamischen Entwicklungen im Bereich der Energiewende und der fortlaufenden politischen Diskussionen über den Ausbau erneuerbarer Energien analysiert die städtische Klimaschutzmanagerin Annika Bein die Potenziale und Herausforderungen sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung von Windenergie in Langenselbold.
Ein zentraler Faktor in der Betrachtung die Begrenzung geeigneter Flächen. Die Klimaschutzmanagerin erläutert, dass die gesamte Gemarkung von Beginn an systematisch untersucht wurde und jede potenzielle Teilfläche in die Prüfung einbezogen wurde. Dabei zeigte sich, dass zahlreiche Ausschlusskriterien wie Schutzabstände zu Bebauungen, Naturschutzgebiete und die Windhöffigkeit viele Bereiche unbrauchbar machen. Die verbleibenden Flächen im nördlichen Teil der Gemarkung unterliegen zudem strengen artenschutzrechtlichen Vorgaben. Änderungen im Flächennutzungsplan wären möglich, jedoch an strenge gesetzliche Anforderungen, fundierte Gutachten und einen aufwendigen Verwaltungsprozess gebunden.
Die Grundlage bildet der Teilplan Erneuerbare Energien (TPEE) 2019, der Vorrangflächen für Windenergie festlegt und außerhalb dieser Gebiete Ausschlusswirkung entfaltet. Eine Anpassung dieser Vorrangflächen ist erst mit der Fortschreibung des Regionalplans, voraussichtlich 2027, möglich. „Der TPEE 2019 bleibt auch nach der Änderung im Jahr 2022 weiterhin gültig und sorgt dafür, dass außerhalb der festgelegten Vorrangflächen keine Windkraftanlagen privilegiert errichtet werden können“, erklärt Annika Bein.
Neue Möglichkeiten könnten sich durch die für dieses Jahr avisierte Einstellung des Drehfunkfeuers Metro VOR am Frankfurter Flughafen ergeben, wodurch aktuell gesperrte Gebiete möglicherweise für Windkraft erschlossen werden können.
Zudem prüft die Stadt Langenselbold interkommunale Kooperationen, um in Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben. Die Realisierung hängt jedoch von den jeweiligen Standortbedingungen und den Vorgaben der zuständigen übergeordneten Behörden ab.
„Unser Ziel ist es, erneuerbare Energien im Einklang mit Natur- und Artenschutz sowie den rechtlichen Vorgaben nachhaltig zu fördern und gleichzeitig einen aktiven Beitrag zur Energiewende zu leisten“, betont Bein abschließend. Obwohl die Nutzung von Windenergie in Langenselbold grundsätzlich möglich ist, bleibt sie aufgrund der bestehenden rechtlichen und planerischen Rahmenbedingungen eine Herausforderung. „Wir werden die Entwicklungen auf Landes- und Bundesebene weiterhin genau verfolgen und bei Bedarf in die Prüfung gehen“, so Bein.
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