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Wegfall der Bereitstellung von Steuererklärungs-Vordrucken in den Kommunen

Ab dem Steuerjahr 2024 wird es in den Kommunen keine Steuererklärungsvordrucke in Papierform mehr zur Auslage geben. Dies teilte das Hessische Ministerium der Finanzen (HMdF) mit.

Stattdessen sollen Steuerpflichtige ihre Steuererklärungen künftig auf elektronischem Weg über das ELSTER-Portal einreichen. Wer dennoch Papierformulare benötigt, kann diese direkt beim zuständigen Finanzamt telefonisch anfordern. Die Vordrucke werden anschließend auf dem Postweg zugestellt.

Das Finanzamt Hanau ist telefonisch unter der Nummer 06181/1010 erreichbar. Weitere Kontaktdaten und Informationen finden sich auf der Website des Finanzamts Hessen unter www.finanzamt-hessen.de.

Alternativ können Steuerpflichtige die erforderlichen Formulare auch selbstständig auf der Website des Bundesministeriums der Finanzen unter www.formulare-bfinv.de herunterladen und am eigenen Computer ausdrucken.

Diese Umstellung soll dazu beitragen, Verwaltungsprozesse zu vereinfachen und die Digitalisierung weiter voranzutreiben. Gleichzeitig bleibt für Bürgerinnen und Bürger, die auf Papierformulare angewiesen sind, ein unkomplizierter Zugang durch die oben genannten Wege gewährleistet.

Für Rückfragen stehen die Finanzämter gerne zur Verfügung.

Langenselbold, 20.01.2025
i.A.

Simone Roth
06184 802-362
E-Mail senden
Bürgerbüro

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