Die Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz (TierSchG) bezieht sich auf die Genehmigung, die erforderlich ist, um gewerbsmäßig mit Tieren handeln zu dürfen oder Tiere für Dritte zu betreuen. Diese Erlaubnis ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und soll sicherstellen, dass Tiere angemessen behandelt und ihre Bedürfnisse erfüllt werden.
Hier sind die grundlegenden Schritte, um eine Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz zu erhalten:
- Voraussetzungen prüfen: Überprüfe, ob du die erforderlichen Voraussetzungen erfüllst, um eine Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz zu erhalten. Dazu gehören in der Regel Sachkunde, Zuverlässigkeit und Fachkenntnisse im Umgang mit Tieren.
- Antragsstellung: Stelle einen schriftlichen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz bei der zuständigen Behörde (oft das Veterinäramt oder das Landratsamt). Das Antragsformular ist normalerweise auf der Website der Behörde verfügbar oder kann persönlich angefordert werden.
- Nachweise erbringen: Lege dem Antrag alle erforderlichen Nachweise und Unterlagen bei. Dazu gehören in der Regel Angaben zur Sachkunde im Umgang mit Tieren, gegebenenfalls ein polizeiliches Führungszeugnis, ein Gesundheitszeugnis und Informationen über die geplante Tätigkeit mit Tieren.
- Prüfung des Antrags: Die zuständige Behörde prüft den Antrag und die eingereichten Unterlagen. Gegebenenfalls können weitere Informationen oder Nachweise angefordert werden.
- Besichtigung vor Ort: In vielen Fällen erfolgt eine Besichtigung des Betriebs oder der Einrichtung, in der die Tätigkeit mit Tieren ausgeführt werden soll, durch Mitarbeiter der zuständigen Behörde.
- Entscheidung: Nach Abschluss der Prüfung wird über die Erteilung der Erlaubnis entschieden. Bei positivem Bescheid wird eine Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz ausgestellt.
- Überwachung: Nach Erteilung der Erlaubnis unterliegt der Betrieb oder die Tätigkeit der regelmäßigen Überwachung durch die zuständige Behörde, um sicherzustellen, dass die Tierschutzbestimmungen eingehalten werden.
Es ist wichtig, dass alle gesetzlichen Vorschriften und Anforderungen eingehalten werden, um eine Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz zu erhalten und aufrechtzuerhalten. Dies dient dem Schutz und Wohl der Tiere und trägt zur Vermeidung von Tierquälerei und Missbrauch bei.
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