Willkommen in Langenselbold


Auskunftssperre beantragen

Übermittlungssperren nach § 32 Abs. 2 und § 35 Abs. 5 HMG
Ohne Angaben von Gründen kann jede Einwohnerin oder jeder Einwohner der
Weitergabe persönlicher Daten
· an die Religionsgesellschaft seines Glaubensverschiedenen Ehegatten (§ 32
Abs. 2 HMG),
· an Parteien oder Wählergruppen und ähnlichen Organisationen ( in Zusammenhang mit Wahlen,
Abstimmungen, Bürger- und Volksbegehren – § 35 Abs. 1 und 2 HMG)
· aus Anlass eines Alters- oder Ehejubiläums an Mitglieder gewählter staatlicher oder
Kommunaler Vertretungskörperschaften (Mandatsträger, Presse und Rundfunk – § 35 Abs. 3
HMG) und
· an Adressbuchverlage (§ 35 Abs. 4 HMG)
widersprechen.

Zu den Übermittlungssperren ist zu bemerken, dass sie jederzeit, auf Dauer mittels Antrag, in das Melderegister eingetragen werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?
Dazu bringen Sie bitte zur Feststellung Ihrer Identität ein Ausweisdokument wie z. B. Personalausweis oder Reisepass mit.

Auskunftssperren nach § 34 Abs. 5 HMG
Diese Auskunftssperre wird auf Antrag eingetragen, wenn die/der Betroffene glaubhaft macht, „dass Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass durch eine Auskunft ihr/ihm oder einer anderen Person hieraus eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönlicher Freiheit oder ähnlicher schutzwürdiger Belange erwachsen kann.“ Die Beantragung einer solchen Sperre ist in der Regel nur bei Bezug einer neuen Wohnung sinnvoll (Antragsort ist die alte Wohnsitz-gemeinde).
In jedem Einzelfall hat die Meldebehörde zu überprüfen, ob die vorgebrachten Gründe ausreichen. Damit die Meldebehörde den Antrag prüfen kann, legen Sie entsprechende Nachweise dem Antrag bei.
· Die Auskunftssperre gilt nicht gegenüber Behörden und kann im Einzelfall auch
gegenüber Privatpersonen aufgehoben werden, wenn ein berechtigtes Interesse nachgewiesen wird.
· Diese Auskunftssperre ist auf drei Jahre befristet und kann auf Antrag unter Vorlage der nötigen Nachweise verlängert werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?
Dazu bringen Sie bitte zur Feststellung Ihrer Identität ein Ausweisdokument wie z. B. Personalausweis oder Reisepass, sowie die Nachweise zur Prüfung der Gefahr für Leib und Leben mit.

Willkommen in Langenselbold