Willkommen in Langenselbold


Abmeldung einer Nebenwohnung

Wenn Sie aus einer Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.
Die Abmeldung können Sie bei der Meldebehörde an Ihrem Hauptwohnsitz oder am Ort der Nebenwohnung veranlassen.
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor dem Auszug aus der Wohnung vornehmen.

Welche Unterlagen werden benötigt?
Bitte bringen Sie zur Feststellung Ihre Identität ein Ausweisdokument wie z. B. Personalausweis oder Reisepass mit.

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