Willkommen in Langenselbold


Erstinformation zur Briefwahl

1. Allgemeine Informationen zur Briefwahl

Die Briefwahl ermöglicht es Wahlberechtigten, ihre Stimme bei einer Wahl schriftlich abzugeben, ohne persönlich im Wahllokal zu erscheinen. Ziel ist es, die Wahlbeteiligung zu fördern und auch Personen, die aus persönlichen, gesundheitlichen oder beruflichen Gründen nicht ins Wahllokal kommen können, die Teilnahme zu ermöglichen.

2. Rechtliche Grundlagen

Die rechtlichen Grundlagen der Briefwahl in Deutschland sind im Bundeswahlgesetz (BWahlG) und in den jeweiligen Wahlordnungen (z. B. Bundeswahlordnung – BWO) geregelt. Wesentliche Grundsätze:

  • Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG: Das Wahlrecht ist allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim. Diese Grundsätze gelten auch für die Briefwahl.
  • § 14 BWahlG: Wahlberechtigte haben das Recht, per Briefwahl zu wählen.
  • §§ 24 ff. BWO: Regelungen zur Beantragung, Durchführung und Rücksendung der Wahlunterlagen.

3. Voraussetzungen und Ablauf der Briefwahl

  1. Beantragung der Briefwahlunterlagen
    • Wer kann Briefwahl beantragen?
      Alle wahlberechtigten Personen, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
    • Wie kann man die Unterlagen beantragen?
      • Schriftlich (z. B. per Antragsformular auf der Wahlbenachrichtigung).
      • Elektronisch (z. B. über ein Online-Portal der jeweiligen Kommune).
      • Persönlich im Wahlamt.
  2. Erhalt der Wahlunterlagen
    Nach erfolgreicher Beantragung erhalten die Wähler:innen:
    • Einen Stimmzettel.
    • Einen Stimmzettelumschlag (farbig, meist blau).
    • Einen Wahlbriefumschlag (meist rot).
    • Einen Wahlschein mit Belehrung.
  3. Ausfüllen und Rücksendung
    • Der Stimmzettel wird ausgefüllt, in den Stimmzettelumschlag gesteckt und verschlossen.
    • Der Stimmzettelumschlag und der unterschriebene Wahlschein kommen in den Wahlbriefumschlag.
    • Der Wahlbrief muss rechtzeitig bei der zuständigen Stelle eingehen (i. d. R. vor Schließung der Wahllokale am Wahltag).

4. Datenschutz und Sicherheit bei der Briefwahl

  • Geheimhaltung: Der Stimmzettel wird anonym behandelt, da er separat vom Wahlschein geprüft wird.
  • Datenschutz: Personenbezogene Daten (z. B. auf dem Wahlschein) werden ausschließlich für die Wahlzwecke verwendet.
  • Integrität: Die Wahlunterlagen werden vor Missbrauch geschützt, u. a. durch Sicherungssysteme und strenge gesetzliche Vorgaben.

5. Vorteile der Briefwahl

  • Hohe Flexibilität für Wähler:innen.
  • Barrierefreie Teilnahme für Personen mit Mobilitätseinschränkungen.
  • Förderung der Wahlbeteiligung, insbesondere bei Menschen mit eingeschränkter zeitlicher Verfügbarkeit.

6. Mögliche Herausforderungen

  • Rechtzeitiger Eingang: Wahlbriefe müssen pünktlich bei der Wahlstelle eingehen, was durch Postlaufzeiten beeinträchtigt werden kann.
  • Fehlende Unterstützung: Personen, die die Wahlunterlagen zu Hause ausfüllen, haben keine direkte Unterstützung wie im Wahllokal.

7. Rechtliche Hinweise und Handlungsempfehlungen

  • Briefwahlunterlagen sollten so früh wie möglich beantragt werden, um Verzögerungen zu vermeiden.
  • Es ist sicherzustellen, dass alle Wahlunterlagen vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllt werden.
  • Der Wahlbrief sollte persönlich zur Wahlstelle gebracht werden, falls die rechtzeitige Zustellung per Post unsicher erscheint.

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