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Verkehrsrechtliche Anordnung (VRAO) zur Sicherung einer Arbeitsstelle an Straßen (§45 Abs. 6 StVO)

Eine verkehrsrechtliche Anordnung (VRAO) zur Sicherung einer Arbeitsstelle an Straßen gemäß § 45 Abs. 6 der Straßenverkehrsordnung (StVO) bezieht sich auf die Anordnung von Verkehrsmaßnahmen, um die Sicherheit von Arbeitern und Verkehrsteilnehmern an Arbeitsstellen auf Straßen zu gewährleisten. Hier sind einige Schritte und Überlegungen im Zusammenhang mit einer solchen Anordnung:

  1. Bedarfsermittlung: Die verkehrsrechtliche Anordnung wird in der Regel von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde in Absprache mit den Bau- oder Arbeitsbehörden getroffen. Es wird festgestellt, ob aufgrund von Bauarbeiten oder anderen Arbeiten an oder in der Nähe von Straßen besondere Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich sind.
  2. Risikobewertung: Die Verkehrsbehörde und die Arbeitsstelle führen eine Risikobewertung durch, um potenzielle Gefahren für Arbeiter und Verkehrsteilnehmer zu identifizieren. Dies kann den Verkehrsdurchfluss, die Straßenverhältnisse, die Sichtbarkeit und andere Faktoren umfassen.
  3. Maßnahmen festlegen: Basierend auf der Risikobewertung werden geeignete Verkehrssicherungsmaßnahmen festgelegt. Dies können temporäre Verkehrszeichen, Sperrungen, Umleitungen, Geschwindigkeitsbegrenzungen oder andere Maßnahmen sein, um die Sicherheit zu gewährleisten und den Verkehrsfluss zu lenken.
  4. Anordnung treffen: Die Straßenverkehrsbehörde erlässt eine verkehrsrechtliche Anordnung gemäß § 45 Abs. 6 StVO, um die erforderlichen Verkehrssicherungsmaßnahmen offiziell festzulegen. Diese Anordnung wird in der Regel vor Beginn der Arbeiten oder Bauarbeiten erlassen und kann zeitlich begrenzt sein.
  5. Umsetzung und Überwachung: Die Verkehrssicherungsmaßnahmen werden umgesetzt und während der gesamten Arbeitszeit überwacht, um sicherzustellen, dass sie ordnungsgemäß funktionieren und die Sicherheit aller Beteiligten gewährleistet ist.
  6. Kommunikation: Die Öffentlichkeit und Verkehrsteilnehmer werden über die Verkehrssicherungsmaßnahmen informiert, möglicherweise durch Verkehrsschilder, Ankündigungen oder andere Kommunikationsmittel, um über Änderungen im Verkehr zu informieren und die Aufmerksamkeit auf die Arbeitsstelle zu lenken.

Die verkehrsrechtliche Anordnung gemäß § 45 Abs. 6 StVO dient dazu, die Sicherheit von Arbeitern und Verkehrsteilnehmern an Arbeitsstellen auf Straßen zu gewährleisten und das Risiko von Unfällen zu minimieren. Sie stellt sicher, dass angemessene Maßnahmen ergriffen werden, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, während gleichzeitig die Arbeiten ordnungsgemäß durchgeführt werden können.

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