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Zeugnis über die Augenärztliche Untersuchung (Anlage 6 Nummer 2.2 der Fahrerlaubnis-Verordnung)

Das Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung ist ein Dokument gemäß Anlage 6 Nummer 2.2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) in Deutschland. Es wird benötigt, um die körperliche und gesundheitliche Eignung einer Person für das Führen von Kraftfahrzeugen nachzuweisen. Die augenärztliche Untersuchung beurteilt die Sehfähigkeit und andere Augenkrankheiten, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen könnten.

Hier sind einige Schlüsselaspekte des Zeugnisses über die augenärztliche Untersuchung:

  1. Name des Untersuchten: Der vollständige Name der Person, die die Untersuchung durchgeführt hat.
  2. Datum der Untersuchung: Das Datum, an dem die augenärztliche Untersuchung durchgeführt wurde.
  3. Ergebnisse der Untersuchung: Die Ergebnisse der Untersuchung, einschließlich der Bewertung der Sehkraft und möglicher Augenkrankheiten oder -probleme.
  4. Bestätigung der Eignung: Eine Bestätigung, dass die Person die erforderlichen Sehbedingungen erfüllt, um ein Kraftfahrzeug sicher zu führen, gemäß den Vorgaben der Fahrerlaubnis-Verordnung.
  5. Unterschrift des Augenarztes: Die Unterschrift des Augenarztes, der die Untersuchung durchgeführt hat, sowie dessen Name und Qualifikation.

Das Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung ist ein wichtiger Bestandteil des gesamten medizinischen Gutachtens, das für die Beantragung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis erforderlich ist. Es bestätigt, dass die Sehfähigkeit des Fahrers den gesetzlichen Anforderungen entspricht und somit eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr gewährleistet ist.

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